Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - GoodCollect.co

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FERNABSATZ FÜR PRIVAT- UND GEWERBEKUNDEN

ARTIKEL I - PRÄAMBEL

  1. Die Gesellschaft GOODCOLLECT, eine SAS mit einem Kapital von 1.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Tarascon unter der Nummer 819 871 724 und mit Sitz in der 28 Boulevard Georges Clemenceau 13200 Arles, vertreten durch ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter (im Folgenden « GoodCollect »), betreibt und betreut die Internetplattform unter der Adresse: https://goodcollect.co (im Folgenden die « Plattform »).
  2. Die Plattform bietet einen Online-Vertrieb von Leistungen zur Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen durch einen Subunternehmer (« Subunternehmer »). Ziel der Plattform ist die Vermittlung zwischen gewerblichen und privaten Kunden (« Kunden ») und Fachbetrieben der Abfallentsorgung. Die von GoodCollect hervorgehobenen Subunternehmer sind ausschließlich Fachbetriebe für Sammlung, Transport und Behandlung von Abfällen, die ordnungsgemäß registriert sind und über alle in Frankreich erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügen.
  3. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (« CGV ») bilden die rechtliche Grundlage für alle Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung von Behältern, Produkten, Sammlung, Dienstleistung, Behandlung, Dekontamination und Verwertung von Abfällen durch den Subunternehmer, basierend auf den Bestimmungen der Artikel L441-1 ff. des Handelsgesetzbuchs.
  4. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes, insbesondere den Artikeln R-541-55 bis R-541-61, hat GoodCollect seine Tätigkeit als Makler für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle unter der Empfangsnummer 2022-037ND angemeldet.
  5. Die Website wird auf Servern von Amazon Web Services Inc in Europa gehostet (PO Box 81226, Seattle, WA 981808-1226 – USA). https://aws.amazon.com/fr/compliance/eu-data-protection/.

ARTIKEL II – ANNAHME DER CGV

  1. Der Online-Kauf von Leistungen, die über GoodCollect von Subunternehmern angeboten werden, unterliegt diesen CGV. Die Kunden erklären, diesen CGV bei Bestätigung ihrer Reservierungsanfrage auf der Plattform uneingeschränkt zuzustimmen und die Zahlungsvorgänge durchzuführen.
  2. Das Vertragsverhältnis gemäß diesen CGV tritt mit der Bestätigung der Reservierungsanfrage für eine von GoodCollect angebotene Leistung in Kraft und endet mit dem Abschluss, der Kündigung oder der Stornierung der Bestellung.
  3. Der Abfallerzeuger-Kunde wird ausdrücklich auf seine eigene Verantwortung hingewiesen, wie sie im Umweltschutzgesetz für die Abfallentsorgung und Materialrückgewinnung definiert ist. GoodCollect handelt lediglich als Vermittler und haftet gegenüber dem Kunden nur auf Schadensersatz im Rahmen einer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Durchführung, nicht jedoch für den Erfolg.

ARTIKEL III – DEFINITIONEN

Die nachstehend genannten Begriffe haben in diesen CGV folgende Bedeutung:

Gesellschaft: GOODCOLLECT SAS, mit einem Kapital von 1.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Tarascon unter der Nummer 819 871 724 und mit Sitz in der 28 Boulevard Georges Clemenceau 13200 Arles

Kunde(n): Bezeichnet die Kunden von GoodCollect, natürliche oder juristische Personen, gewerblich oder privat, die die Plattform nutzen und Leistungen von Subunternehmern erwerben

Kontaktdaten: Alle freiwillig vom Kunden auf der Plattform angegebenen Informationen

Konto: Schnittstelle, in der sämtliche vom Kunden auf der Plattform zur Nutzung der Dienste angegebenen Daten verwaltet werden

Behälter: Bezeichnet die vom Kunden gewählten Behälter zur Aufnahme der Abfälle

Abfall: Bezeichnet nicht gefährliche und nicht flüssige Abfälle des Kunden im Sinne des Umweltschutzgesetzes, die in den Behältern enthalten sind

Kundenakte: Bezeichnet die auf der GoodCollect-Website vom Kunden erstellte Akte, die GoodCollect und dem Subunternehmer Zugang zu den Daten ermöglicht, insbesondere zu den Bestellungen, um eine Geschäftsbeziehung zu etablieren

Kontaktformular: Dateien und Formulare, über die Kunden mit GoodCollect kommunizieren können

Ereignisse: Zwischenfälle, die die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung durch den Subunternehmer direkt oder indirekt beeinträchtigen und zu Mehrkosten zu Lasten des Kunden führen

Bestätigungs-E-Mail für Reservierungsanfrage oder Bestellung: E-Mail, die GoodCollect dem Kunden sendet und die Bestätigung der Reservierungsanfrage mit allen notwendigen und relevanten Daten enthält

Leistung: Jegliche Dienstleistung, die online über die Plattform von Subunternehmern zum Verkauf angeboten wird und auf eine Anfrage des Kunden reagiert

Lieferort: Alle vom Kunden angegebenen Orte, die die erforderlichen Bedingungen für die Durchführung der Leistung erfüllen

Subunternehmer: Juristische Person, die auf der Plattform registriert ist und die vom Kunden bestellte Leistung professionell erbringt

Reservierungsanfrage: Schritt auf der Plattform, in dem der Kunde seine Bestellung bestätigt und die Zahlung vornimmt

Container (Benne): Behälter zur Lagerung und zum Transport von Schüttgütern

ARTIKEL IV – ANWENDUNGSBEREICH

  1. Die CGV werden zwischen GoodCollect und dem Kunden geschlossen. Sie legen die rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen zwischen den Parteien im Rahmen des Verkaufs der von GoodCollect auf seiner Plattform angebotenen Leistungen fest. Sie sind auf https://goodcollect.co einsehbar und bei Zahlungsbestätigung im Anschluss an die Reservierungsanfrage zugänglich.
  2. GoodCollect kann die CGV jederzeit ändern. Neue CGV gelten jedoch nicht für bereits laufende Transaktionen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
  3. Ausdrücklich ausgeschlossen von den über die Plattform vermittelten Leistungen sind Abfälle aus medizinischen Tätigkeiten, jegliche flüssigen, pastösen, anatomischen, infektiösen, explosiven, radioaktiven oder asbesthaltigen Abfälle sowie generell alle gefährlichen Abfälle im Sinne des Artikels R.541-8 des Umweltschutzgesetzes (Batterien, Farben, Explosivstoffe usw.). Zulässige Abfälle sind auf der Plattform ausdrücklich aufgeführt (Liste hier abrufbar).

ARTIKEL V – LEISTUNGSDETAILS

  1. Die Plattform vermittelt Leistungen zur Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen durch Subunternehmer.
    Bedarfsermittlung: Jeder Kunde mit einem oder mehreren Abfällen gibt auf der Plattform seinen Bedarf, das Volumen und die Art des Abfalls an, den er gesammelt, behandelt und/oder verwertet haben möchte, sowie alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen wie Adresse und gewünschtes Datum der Leistungserbringung.
    Angebotsvergleich: Dem Kunden wird eine Auswahl von Fachbetrieben präsentiert, die seinen Bedarf decken können. Er kann die Angebote vergleichen und das für ihn passende auswählen.
    Reservierung: Nach Auswahl des Angebots nimmt der Kunde die Reservierung vor und zahlt den angegebenen Preis. Der Subunternehmer hat eine Frist von 48 Stunden (werktags), um die Leistung anzunehmen oder abzulehnen.
  2. Die Plattform bietet zwei Angebotsarten:
    (i) Angebot „Containervermietung“ oder Bereitstellung von Behältern
    Das Angebot Containervermietung ermöglicht dem Kunden, einen Behälter zur Aufnahme seiner Abfälle zu mieten. Es umfasst die Miete des Materials, den Transport (Aufstellung und Abholung des Behälters) und die Behandlung der im Behälter gesammelten Abfälle.
    Der Behälter wird an oder in der Nähe der Baustelle an dem vom Kunden reservierten Standort aufgestellt. Der Subunternehmer liefert den Behälter für eine im Bestellvorgang festgelegte Dauer, die nicht verlängert wird, sofern der Kunde nicht erneut bestellt.
    Die Lieferung erfolgt nur an Werktagen, Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, je nach Verfügbarkeit des Subunternehmers. GoodCollect haftet nicht für den Zeitplan des Subunternehmers oder für die Modalitäten von Aufstellung und Abholung des Behälters.
    Im Rahmen des Angebots Containervermietung und generell aller Angebote auf der Plattform haftet GoodCollect nicht für Verstöße des Kunden gegen Vorschriften zur vorübergehenden Lagerung im öffentlichen Verkehrsraum oder für Schäden oder Verluste durch solche Lagerung.
    (ii) Angebot „Abholung“ auf Basis einer vom Kunden erstellten Inventarerklärung
    GoodCollect vermittelt Subunternehmer, die Big Bags und Baustellensäcke abholen, Schüttgut sammeln, Rollbehälter abholen, Behälter und Fässer abholen, behandeln und verwerten können. Diese Leistungen sind auf der Plattform beschrieben.
    Alle Behälter müssen funktionstüchtig und ungefähr neuwertig sein und dürfen keine Gefahr darstellen. Andernfalls kann GoodCollect eine Zusatzgebühr bis maximal zum Preis der Leistung erheben. Diese Leistungen umfassen Abholung, Entnahme und Verladung des Behälters auf den Lkw für den Transport. Es werden nur die vom Kunden in der Plattform angegebenen Behälter in der vom Kunden angegebenen Menge abgeholt. Alle anderen in der Nähe abgelegten Behälter oder Abfälle sind von der Leistung ausgeschlossen.

ARTIKEL VI – VERFAHREN ZUR RESERVIERUNGSANFRAGE

  1. Im Online-Prozess der Reservierungsanfrage muss der Kunde in der Plattform alle für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung notwendigen Daten angeben:
    a) Kontaktdaten des Unternehmens oder der natürlichen Person, die bestellt, Rechnungsadresse falls zutreffend, Bankdaten;
    b) Art der abzuholenden Abfälle, Volumen der Behälter und weitere für die Leistung relevante Informationen.
  2. Die abzuholenden, zu behandelnden oder zu verwertenden Abfälle müssen exakt der Beschreibung des Kunden auf der Plattform entsprechen. Subunternehmer dürfen keine flüssigen, explosiven, glühenden, radioaktiven, toxischen und/oder gefährlichen Abfälle, verschmutzte Behältnisse, medizinische Abfälle oder Tierkadaver abholen, die besondere Verfahren erfordern.
  3. Die Reservierungsanfrage wird mit der Zahlung der Leistung oder der Bestätigung des Zahlungsvorgangs abgeschlossen. Privatkunden werden sofort bei Bestellung belastet und geben eine Bankautorisierung (Pre-Authorisation) für alle anfallenden Gebühren oder Zuschläge. Gewerbekunden können ebenfalls sofort belastet werden und erteilen eine Bankautorisierung; alternativ können sie ein SEPA-Mandat erteilen und werden nach Leistungserbringung fakturiert. Nach Zahlung bzw. Pre-Authorisation oder Erfassung der Zahlungsdaten ist die Reservierungsanfrage verbindlich und kann nur in Ausnahmefällen geändert oder storniert werden.
  4. Durch Speichern der Kredit-/Bankkartendaten und Akzeptieren der Kartenzahlung autorisiert der Kunde GoodCollect, alle gemäß dieser CGV fälligen Gebühren, Pauschalen und Vertragsstrafen von seiner Karte einzuziehen.
  5. Nach Bestätigung der Reservierungsanfrage erhält der Kunde eine E-Mail mit Details und Bestätigung der Anfrage, in der Preis, Art des Abfalls und Volumen der Behälter eindeutig angegeben sind.
  6. Kann die Leistung am geplanten Termin aus Gründen des Subunternehmers nicht erbracht werden, kann der Kunde einen neuen Termin mit dem Subunternehmer vereinbaren oder die Reservierungsanfrage mit Rückerstattung stornieren.

ARTIKEL VII – PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde bestätigt, Alleineigentümer der Abfälle zu sein, die Gegenstand seiner Reservierungsanfrage sind.
  2. Die persönlichen Identifikationsdaten, die der Kunde bei der Reservierungsanfrage in der Plattform angibt, müssen vollständig und korrekt sein, um die Leistungserbringung zu ermöglichen.
  3. Der Kunde muss den Lieferort prüfen und sichern, damit die Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann. Er muss uneingeschränkten Zugang für Subunternehmer sicherstellen, damit Behälter sicher entnommen oder abgestellt werden können. Zufahrten müssen frei sein und über ausreichende Höhe und Breite verfügen, um eine sichere Abholung zu gewährleisten. Der Zugang zum Lieferort muss den auf der Plattform beschriebenen Bedingungen entsprechen.
  4. Der Kunde darf keine Verstöße gegen Vorschriften zur vorübergehenden Lagerung im öffentlichen Verkehrsraum begehen und darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Zu Sicherheitszwecken muss der Kunde Tag- und Nachtkennzeichnung anbringen. Er muss alle erforderlichen Genehmigungen einholen.
  5. Kann der Subunternehmer nicht auf den Lieferort zugreifen, trägt der Kunde allein die Verantwortung und die finanziellen Folgen.
  6. Bei Abholangebot muss der Kunde gewährleisten, dass die Behälter:
    a) funktionsfähig und ungefähr neuwertig sowie ungefährlich sind;
    b) an der vom Kunden angegebenen Adresse ohne zusätzliche Entfernung vor Ort positioniert sind;
    c) sicher aufgestellt sind;
    d) ausschließlich mit den in der Reservierungsanfrage spezifizierten Abfällen gefüllt sind.
  7. Bei Containervermietung (Benne) darf der Kunde nur die in der Plattform bestellten Abfälle in den Behälter laden. Sind nicht autorisierte Abfälle im Behälter, wird automatisch eine Umlagerungsmeldung generiert und dem Kunde in Rechnung gestellt.
    a) Menge und Volumen der Abfälle müssen der bestätigten Reservierungsanfrage entsprechen. Bei Überschreitung kann der Subunternehmer die Abholung verweigern und eine Leerfahrt zum gleichen Preis wie eine volle Fahrt berechnen.
    b) Jeder Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts, festgestellt durch Wiegeschein des Subunternehmers, führt zu einer Übergewichtsgebühr gemäß Artikel IX dieser CGV.
    c) Im Fall des Artikels IX oder bei einer Kontaktverzögerung des Subunternehmers um mehr als 20 Minuten kann GoodCollect am Tag der Leistung zusätzliche Gebühren erheben.
  8. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben haftet GoodCollect nicht und behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden mit Berechnung einer unnötigen Anfahrt zu stornieren.

ARTIKEL VIII – ZAHLUNG DES PREISES

  1. Der Kunde muss den auf der Plattform angegebenen, ausgewählten Tarif zahlen. Der Preis wird dem Kunden bei der Bestätigung der Reservierungsanfrage angezeigt.
  2. Der zu zahlende Preis wird anhand des Standorts des Kunden, des gewählten Behälters, der Nutzungsdauer und -intensität, der Abfallart und des gesammelten Volumens berechnet. Die Preise je Leistung sind bei der Reservierungsanfrage ersichtlich.
  3. Der Betrag ist bestimmbar auf Basis der vom Kunden auf der Plattform eingegebenen Daten.
  4. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer (TTC).

Privatkunden
Privatkunden müssen bei der Reservierungsanfrage eine Bankautorisierung erteilen. Die Belastung erfolgt nach Bestätigung durch den Subunternehmer bzw. nach Bestätigung der Reservierungsanfrage. Der Kunde stellt sicher, dass das gewählte Zahlungsmittel gedeckt ist. Werden Bankgebühren durch Rückbuchung fällig, trägt der Kunde diese Kosten sowie Mahn- und Inkassogebühren gemäß der geltenden Preisrichtlinien.

Gewerbekunden
Gewerbekunden können bei der Reservierungsanfrage eine Bankautorisierung erteilen oder ein SEPA-Mandat erteilen. Die Belastung erfolgt nach Bestätigung durch den Subunternehmer bzw. nach Bestätigung der Reservierungsanfrage. Der Kunde stellt sicher, dass das gewählte Zahlungsmittel gedeckt ist. Werden Bankgebühren durch Rückbuchung fällig, trägt der Kunde diese Kosten sowie Mahn- und Inkassogebühren gemäß der geltenden Preisrichtlinien.

Verzugszinsen und Pauschale für Inkassokosten
Gemäß Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuchs wird bei Zahlungsverzug ein Verzugszins in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes sowie eine Pauschale für Inkassokosten von 40 Euro fällig. Diese Verzugsstrafen sind ohne weitere Mahnung sofort zahlbar.

ARTIKEL IX – UNFALL- UND RISIKOVERWALTUNG

  1. Der Kunde muss jegliche Unfälle, Schäden oder Mängel während der Leistungserbringung unverzüglich, vorzugsweise über die direkte Kommunikationsfunktion zwischen Kunde und Subunternehmer auf der Plattform, melden. Bei Personenverletzungen oder sonstigen meldepflichtigen Ereignissen muss außerdem die Polizei informiert werden.

  2. Leerfahrt
    Wird eine Leistung unmöglich aufgrund (i) Zugangsproblemen zum Lieferort, (ii) Nichterreichbarkeit oder Nichtkontaktierung des Kunden am Tag der Leistung oder (iii) unvollständiger oder überladener Beladung, kann GoodCollect eine Leerfahrtgebühr in voller Höhe des Leistungs­preises ohne Abfallbehandlung berechnen.

  3. Rückstufung
    Jegliche Nichtkonformität, etwa das Vorhandensein unzulässiger Stoffe oder allgemeine Verschmutzung, führt zu einer ganz- oder teilweisen Rückstufung der Ladung, die gemäß den Tarifen des Subunternehmers zusätzlich berechnet wird.

  4. Übergewicht
    Übergewicht wird ebenfalls nachgewogen und separat berechnet. Grundlage ist die Dokumentation des Subunternehmers und die Überschreitung der vereinbarten Kapazität. Alle Unfall- oder Risikokosten enthalten neben den Subunternehmergebühren auch GoodCollect-Verwaltungskosten.

ARTIKEL X – HAFTUNG VON GOODCOLLECT

  1. Gemäß den Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes hat jeder Privatkunde ein Widerrufsrecht von vierzehn Werktagen ab Bestellbestätigung. Der Widerruf erfolgt über das Kontaktformular auf der GoodCollect-Website oder über den speziellen Plattformkanal. Ein Eingangsbestätigung wird per E-Mail versendet. Bei bereits erfolgter Zahlung wird erstattet, andernfalls wird die Pre-Authorisation gelöscht und die Daten gelöscht.
  2. Für die oben genannten Angebote ist ein Widerruf 36 Stunden vor dem geplanten Abhol- oder Liefertag nicht möglich, es sei denn, der Kunde zahlt eine Gebühr von 50 € TTC.
  3. Erfolgt der Widerruf nach Beginn der Leistungsausführung, zahlt der Kunde den anteiligen Preis für bereits erbrachte Leistungen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € TTC.
  4. Gemäß Artikel L.121-28 des Verbraucherschutzgesetzes ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist vollständig ausgeführt wurde, vorausgesetzt, der Privatkunde hat ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet und dies auf der Plattform bestätigt.
  5. Ebenso ist kein Widerruf möglich für Leistungen, die innerhalb von 24 bis 48 Stunden beim Kunden ausgeführt werden.
  6. In allen Fällen ist die Haftung von GoodCollect auf maximal das Doppelte des Bestellwerts, bis zu 10.000 €, begrenzt.

ARTIKEL XI – HAFTUNG DES KUNDEN

  1. GoodCollect agiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Subunternehmer. Transport, Be- und Entladung, Hebe- und Sicherungsarbeiten an den Behältern liegen allein in der Verantwortung des Subunternehmers.
  2. Der Kunde haftet für ordnungsgemäße Zugangsvoraussetzungen, Transport, Be- und Entladung, Hebe- und Sicherungsarbeiten. Die Bewachung eines dem Kunden überlassenen Behälters obliegt allein dem Kunden.
  3. Jeder Behälter ist für einen bestimmten Zweck zu verwenden; jede anderweitige Nutzung kann gefährlich sein. Behälter dürfen nicht über die Ränder gefüllt werden. Der Kunde ist für Auswahl, Zugang und Genehmigungen verantwortlich. GoodCollect und der Subunternehmer haften nicht für die Sicherheit am Standort. Genehmigungen müssen nach Bestellung und vor Subunternehmer-Einsatz vorgelegt werden.
  4. Die Kennzeichnung muss 24 Stunden am Tag während der gesamten Woche erfolgen. Unterlässt der Kunde dies, dürfen GoodCollect oder der Subunternehmer die Leistung verweigern. Eventuelle Kosten trägt der Kunde.
  5. Die Lagerung muss so erfolgen, dass die Abholung problemlos möglich ist. Bei Verstößen gegen Vorschriften haftet der Kunde für Unfälle, Infraktionen und Schäden an Gehwegen, Boden oder Leitungen.
  6. Nur der Subunternehmer ist befugt, Behälter zu bewegen, und haftet gemäß Artikel 1242 des Zivilgesetzbuchs.
  7. Untervermietung von fremden Behältern ist untersagt.
  8. Der Kunde ist bis zur vollständigen Entsorgung oder Verwertung haftbar, gemäß Artikel L541-2 ff. des Umweltschutzgesetzes. Er haftet für die Natur der Abfälle und deren Übereinstimmung mit der Beschreibung sowie für die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

ARTIKEL XII – SAMMLUNG UND BEHANDLUNG VON ABFÄLLEN

  1. Bei der Reservierungsanfrage gibt der Kunde das gewünschte Datum für Bereitstellung oder Abholung der Behälter an. Dieses Datum wird später vom Subunternehmer oder von GoodCollect bestätigt; gegebenenfalls wird einAlternativtermin angeboten.
  2. Der Kunde kann dieses Datum ändern, indem er GoodCollect oder den Subunternehmer kontaktiert (Kontaktangaben in der Bestätigungs-E-Mail). Änderungswünsche müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz erfolgen.
  3. Liegt die Bereitstellungsdauer über dem vorgesehenen Zeitraum, muss der Kunde eine neue Bestellung aufgeben.
  4. Bei Containervermietung (Benne) bestimmt die Unterzeichnung des Abholscheins durch den Kunden die Rücknahme der Behälter.
  5. Kann der Behälter mangels Zugang, falscher Beladung oder Überladung nicht abgestellt oder abgeholt werden, trägt der Kunde die daraus resultierenden Mehrkosten.
  6. Der Kunde muss unbedingt einen neuen Termin für Bereitstellung oder Abholung anfordern.
  7. Das Eigentum an recycelbaren Abfällen geht bei Abholung oder Entleerung auf den Subunternehmer über. Nicht recycelbare Abfälle bleiben bis zur vollständigen Behandlung Eigentum des Kunden. Abfallbehandlungen erfolgen in anerkannten Anlagen gemäß Umweltschutzgesetz.
  8. Weichen die tatsächlich abgeholten Abfälle von der Bestellung ab, können GoodCollect oder der Subunternehmer zusätzliche Gebühren erheben. Dies gilt insbesondere für Abfälle, die nicht durch die behördliche Genehmigung des Verwertungsstandorts abgedeckt sind. Kosten für Transport, Umlagerung oder Zeitaufwand werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  9. Erkennt das Kontrollportal am Standort eine radioaktive Strahlung, übernimmt der Kunde die daraus entstehenden Kosten.
  10. Zusätzliche Verwaltungskosten für Abfälle, die nicht der Bestellung entsprechen, werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.
  11. GoodCollect und der Subunternehmer behalten sich das Recht vor, die Leistung abzulehnen, wenn neue Anforderungen entstehen, die außerhalb ihrer Kompetenzen oder Ressourcen liegen oder Personal oder Material gefährden könnten. In solchen Fällen fallen keine Gebühren an.

ARTIKEL XIII – KÜNDIGUNG

  1. Bei der Bestellung werden die Daten direkt an den vom Kunden gewählten Subunternehmer übermittelt. Der Kunde erkennt an, dass der Subunternehmer 48 Stunden Zeit hat, um die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Antworten des Subunternehmers können über GoodCollect laufen, ohne dass GoodCollect haftet.
  2. Läuft die Bereitstellungsdauer der Behälter ab, ohne dass der Kunde GoodCollect informiert oder eine Verlängerung beantragt, kann GoodCollect oder der Subunternehmer die Bestellung kündigen und die Behälter binnen 72 Stunden ab Zustellung einer Mahnung in Rechnung stellen. Der Kunde zahlt die Leistung und etwaige Mehrkosten.
  3. Der Kunde muss den Subunternehmer zum Abholen der Behälter frei zugänglich halten. Bei Beschädigung, Diebstahl oder Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen darf GoodCollect oder der Subunternehmer die Bestellung ohne Erstattung kündigen und Schadensersatz verlangen.
  4. GoodCollect behält sich generell das Recht vor, jede Bestellung zu annullieren oder ein Kundenkonto zu löschen bei Zahlungsverzug, Falschangaben oder regelwidrigem Verhalten des Kunden.
  5. Der Kunde kann den Vertrag auflösen, wenn GoodCollect oder der Subunternehmer die vertraglichen Fristen nicht einhalten, über das Kontaktformular in der Rubrik « Contact ». Liegen wesentliche Fristverletzungen vor, kann die Auflösung ohne Verzögerung erfolgen; sie wird mit Eingang eines eingeschriebenen Schreibens (LRAR) wirksam.
  6. Nach Vertragsauflösung erstattet GoodCollect sämtliche geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen, abzüglich etwaiger in diesen CGV vorgesehener Gebühren.
  7. Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann GoodCollect Stornierungen oder Rückerstattungen ablehnen, sofern die Ursachen nicht in seiner Verantwortung liegen.

ARTIKEL XIV – HAFTUNG / VERSICHERUNG

  1. Bei Lieferung von Behältern übernimmt der Kunde die materielle und rechtliche Obhut. Er haftet für Schäden am und durch das gemietete Material. Alle Behälter, ob gemietet oder nicht, müssen in Privatbereichen geschützt aufgestellt werden, nicht im öffentlichen Raum, um Unfälle zu vermeiden.
  2. Sind die Behälter bei oder nach der Bestellung beschädigt, zerstört oder gestohlen, erstattet der Kunde GoodCollect die Kosten für notwendige Reparaturen und ggf. Ersatzkosten für die Behälter des Subunternehmers. Der Kunde muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen oder seine Wohngebäude-Versicherung informieren.
  3. Bei jedem Vorfall übermittelt der Kunde GoodCollect binnen 48 Stunden eine schriftliche Schadensmeldung. Diese muss Datum, Ort, Uhrzeit, Umstände, Beteiligte, Zeugen und ggf. einen Polizeibericht enthalten. Bei Diebstahl ist binnen 48 Stunden eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und an GoodCollect weiterzuleiten.
  4. GoodCollect haftet für direkten und nachweisbaren Schaden durch grobe Fahrlässigkeit. Für indirekte, materielle oder immaterielle Folgeschäden, Störungen am Behälter oder Schäden durch Standortbedingungen haftet GoodCollect nicht, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung.
  5. Insgesamt ist die Haftung von GoodCollect auf den direkten materiellen Schaden begrenzt und darf den Betrag der betreffenden Leistung nicht überschreiten.

ARTIKEL XV – DATENSCHUTZ

  1. Beide Parteien sichern sich gegenseitig die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2016/679 und dem französischen Datenschutzgesetz n.º 78-17 vom 6. Januar 1978.
  2. GoodCollect darf im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten der Kunden erheben, die an Subunternehmer zur Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen weitergegeben werden.
  3. Diese Daten sind für die Verwaltung der Plattform, die Erbringung der Leistungen und den Versand von Benachrichtigungen oder Newslettern an interessierte Kunden erforderlich. Kunden werden gebeten, die GoodCollect-Datenschutzerklärung unter https://goodcollect.co/rgpd zu konsultieren.
  4. Personenbezogene Daten werden nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben.
  5. Mit der Registrierung auf der Website erteilen Kunden GoodCollect das Mandat, sie mit Subunternehmern zu verbinden, und stimmen dem Erhalt von Newslettern und Angeboten zu.
  6. Die Verarbeitung der Plattformdaten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen und gewährleistet optimalen Schutz.
  7. Verarbeitungszwecke sind Verkauf der Leistungen, Verwaltung der Bestellungen, Lieferung der bestellten Leistungen und Pflege der Kundendatenbank.

ARTIKEL XVI – GEISTIGES EIGENTUM

  1. Die Plattform und ihr gesamter Inhalt sind durch geltende geistige Eigentumsrechte geschützt.
  2. Die Plattform sowie alle Bestandteile wie Marken, Texte, Illustrationen, Logos, Firmennamen, Produkte und Fotos sind alleiniges Eigentum von GoodCollect. Die Vervielfältigung von Dokumenten darf nur zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen.
  3. Jegliche andere Reproduktion oder Darstellung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GoodCollect.
  4. Stellt ein Kunde Werke im Sinne des Artikels L.112-2 des französischen Urheberrechtsgesetzes bereit, gewährt er GoodCollect eine unentgeltliche Lizenz zur Verbreitung im Rahmen der Plattformnutzung. Diese Lizenz umfasst Vervielfältigungs- und Darstellungsrechte.

ARTIKEL XVII – HÖHERE GEWALT

  1. Die Parteien können höhere Gewalt geltend machen. Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung infolge höherer Gewalt.
  2. Kann der Subunternehmer wegen höherer Gewalt die Leistung nicht fristgerecht erbringen, wird die Leistung ohne Entschädigung beiderseits ausgesetzt, bis der Ereignisursache beseitigt ist.

ARTIKEL XVIII – BESCHWERDEN

  1. Der Kunde kann Beschwerden über die Plattform mittels Kontaktformular oder über die in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen GoodCollect-Kontaktdaten einreichen.

ARTIKEL XIX – UNTERSCHRIFT UND BEWEIS

  1. Die Online-Eingabe der Kreditkartendaten und/oder die abschließende Bestätigung der Bestellung gelten als rechtsverbindliche Unterschrift und Annahme gemäß Gesetz 2000-230 vom 13. März 2000. Die Beträge sind daher sofort fällig.

ARTIKEL XX – STREITBEILEGUNG

  1. Die Sprache dieser CGV ist Französisch.
  2. Auf diese CGV findet französisches Recht Anwendung. Bei Scheitern eines Schlichtungsverfahrens ist das Handelsgericht PARIS zuständig, auch im Garantiefall oder bei mehreren Beklagten, für gewerbliche Kunden.
  3. Jeder Kunde kann kostenlos die Online-Streitbeilegungsplattform der EU unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage nutzen, um eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
  4. Private Kunden müssen vor Anrufung eines Mediators GoodCollect über den Streitfall informieren, über das Kontaktformular in der Rubrik « Contact ».
  5. Jeder Verbraucher kann sein Anliegen gemäß Verbraucherschutzgesetz an einen Mediator oder ein zuständiges Gericht weiterleiten.